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   BVerwG, 12.11.1992 - 1 WB 41.92   

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BVerwG, 12.11.1992 - 1 WB 41.92 (https://dejure.org/1992,8304)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1992 - 1 WB 41.92 (https://dejure.org/1992,8304)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1992 - 1 WB 41.92 (https://dejure.org/1992,8304)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Soldaten auf Verwendung auf einen bestimmten Dienstposten nach längerer Dienstzeit auf eben diesem

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 24.02.1971 - I WB 2.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1992 - 1 WB 41.92
    Die personalbearbeitenden Stellen haben Verwendungswünsche des betroffenen Soldaten zwar in ihre Erwägungen einzubeziehen, dadurch wird jedoch der ihnen zustehende Ermessensspielraum nicht eingeengt (vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1971 - BVerwG 1 WB 2.70 - <BVerwGE 43, 179 [f.]> und vom 23. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 46.90 -).

    Sie unterliegen als militärische Zweckmäßigkeitserwägungen nicht der Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 179; Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95> und vom 7. November 1991 - BVerwG 1 WB 64.91 -).

  • BVerwG, 07.11.1991 - 1 WB 64.91

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Soldaten - Grenzen des Ermessens bei der

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1992 - 1 WB 41.92
    Sie unterliegen als militärische Zweckmäßigkeitserwägungen nicht der Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 179; Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95> und vom 7. November 1991 - BVerwG 1 WB 64.91 -).
  • BVerwG, 26.06.1985 - 1 WB 15.84

    Soldat - Anspruch auf Beförderung - Leistungsvergleich - Verpflichtungsanträge -

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1992 - 1 WB 41.92
    Ebenso wie Zusatzpunkte für entsprechende Verwendungen erst von dem Zeitpunkt an vergeben zu werden brauchen, von dem an in der STAN der Dienstposten tatsächlich höherbewertet ist (Beschluß vom 26. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 15.84 -), ist es nicht zu beanstanden, daß auch die dienstlichen Leistungen bis zu diesem Zeitpunkt als auf einem HFw/StFw-Dienstposten erbracht beurteilt werden.
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 12.11.1992 - 1 WB 41.92
    Sie unterliegen als militärische Zweckmäßigkeitserwägungen nicht der Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 179; Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95> und vom 7. November 1991 - BVerwG 1 WB 64.91 -).
  • BVerwG, 10.11.1983 - 1 WB 105.82

    Verwendung eines Soldaten - Förderungswürdigkeit - Versetzung - Umsetzung -

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1992 - 1 WB 41.92
    Es liegt darin, daß der Dienstposten, den der Antragsteller zuvor innehatte, freigemacht werden sollte, um auf diesem Dienstposten nach seiner Anhebung nach A 9 mA einen im Gegensatz zum Antragsteller zur Einweisung in eine Planstelle A 9 mA - Beförderung zum OStFw - bereits heranstehenden StFw dienstgradgerecht verwenden zu können (vgl. Beschluß vom 10. November 1983 - BVerwG 1 WB 105.82 - ; "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" vom 3. März 1988 Nr. 5 Buchstaben c, d).
  • BVerwG, 05.03.1992 - 1 WB 46.91

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen eine

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1992 - 1 WB 41.92
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens der zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), ob die Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 5. März 1992 - BVerwG 1 WB 46.91 -).
  • BVerwG, 22.06.1988 - 1 WB 113.87

    Soldat - Antrag auf Versetzung - Dienstpostenwechsel - Kommandierung von Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1992 - 1 WB 41.92
    Der BMVg ist auch nicht verpflichtet, den Antragsteller nur auf solchen Dientposten zu verwenden, die nach dessen Meinung einem beruflichen Fortkommen förderlicher sind (vgl. Beschluß vom 22. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 113.87 -).
  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1992 - 1 WB 41.92
    Die personalführenden Stellen haben allerdings entscheidend darauf abzustellen, daß Soldaten nach Eignung, Befähigung und Leistung zu verwenden sind (Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 SG; Beschluß vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [340]>).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 46.90

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen der

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1992 - 1 WB 41.92
    Die personalbearbeitenden Stellen haben Verwendungswünsche des betroffenen Soldaten zwar in ihre Erwägungen einzubeziehen, dadurch wird jedoch der ihnen zustehende Ermessensspielraum nicht eingeengt (vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1971 - BVerwG 1 WB 2.70 - <BVerwGE 43, 179 [f.]> und vom 23. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 46.90 -).
  • BVerwG, 29.08.1990 - 1 WB 15.90

    Weitere Verwendung eines Berufssoldaten - Einhaltung einer verwaltungsrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1992 - 1 WB 41.92
    Die vorübergehende Verwendung eines Soldaten auf einem höherwertigen Dienstposten gibt ihm keinen Anspruch darauf, auch künftig auf diesem Dienstposten oder auf einer diesem Dienstposten gleichwertigen Stelle verwendet zu werden (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 116.74 - <BVerwGE 53, 115> und vom 29. August 1990 - BVerwG 1 WB 15.90 -).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

  • BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87

    Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern -

  • BVerwG, 17.12.1975 - I WB 116.74
  • BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 92.92

    Bekanntgabe einer unverbindlichen Planungsabsicht - Ausschluss eines Soldaten von

    Denn es ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die personalführende Stelle nach der Höherstufung eines Dienstpostens berechtigt und gegebenenfalls auch verpflichtet ist, den derart angehobenen Dienstposten frei zu machen, um ihn mit einem anderen Soldaten dienstgradgerecht oder mit einem besser qualifizierten, alsbald zu einer Beförderung heranstehenden Soldaten, besetzen zu können (vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [247]> und vom 12. November 1992 - BVerwG 1 WB 34.92 - und - 1 WB 41.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 36.94

    Anspruch eines Soldaten auf Gewährung einer Ministerialzulage

    Derartige organisatorische Maßnahmen berühren deshalb die Rechtssphäre der Soldaten nicht, sondern müssen von diesen hingenommen werden (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 22. Februar 1984 - BVerwG 1 WB 60.82 -, vom 5. August 1986 - BVerwG 1 WB 114.85 -, vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <RiA 1992, 306>, vom 9. September 1992 - BVerwG 1 WB 8.92 -, vom 12. November 1992 - BVerwG 1 WB 41.92 - und vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 57.92 -).
  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 WB 61.93

    Anspruch eines Soldaten auf eine Versetzung - Entscheidung des militärischen

    Verwendungswünsche und Verwendungsvorschläge sind zwar von den personalbearbeitenden Stellen in ihre Erwägungen einzubeziehen, dadurch wird jedoch der ihnen zustehende Ermessensspielraum nicht eingeschränkt (vgl. Beschluß vom 12. November 1992 - BVerwG 1 WB 41.92 -).
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